Die EU-Kommission arbeitet mit dem sogenannten „Digital Omnibus“ an einer gezielten Überarbeitung der DSGVO. Ziel ist es, unnötige Bürokratie abzubauen, die Rechtsanwendung zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, ohne das Datenschutzniveau zu senken.
Warum eine Reform notwendig erscheint
Seit Inkrafttreten der DSGVO hat sich die europäische Digitalregulierung erheblich erweitert. Neue Regelwerke wie die KI-Verordnung, der Data Act oder der Data Governance Act führen zu Überschneidungen und zusätzlicher Komplexität. Unternehmen beklagen hohen Umsetzungsaufwand und Rechtsunsicherheiten.
Die wichtigsten geplanten Änderungen
1. Klarere Definition personenbezogener Daten
Ein zentraler Reformvorschlag betrifft die Frage, wann Daten überhaupt als personenbezogen gelten. Die EU-Kommission wollte den sogenannten „relativen Personenbezug“ ausdrücklich in der DSGVO verankern. Danach sollen Daten nur dann als personenbezogen gelten, wenn der jeweilige Empfänger die betroffene Person mit vertretbarem Aufwand identifizieren kann.
Der Rat hat diese Klarstellung jedoch nicht in den eigentlichen Gesetzestext übernommen, sondern lediglich in die Erwägungsgründe verschoben. Die Autoren sehen darin einen Verlust an Rechtssicherheit.
2. Weniger Informationspflichten in einfachen Fällen
Unternehmen könnten künftig von bestimmten Informationspflichten befreit werden, wenn:
- eine direkte und klare Beziehung zur betroffenen Person besteht,
- die Datenverarbeitung nicht besonders umfangreich oder komplex ist,
- die betroffene Person die relevanten Informationen bereits kennt.
Dadurch sollen insbesondere kleinere und alltägliche Verarbeitungsvorgänge einfacher werden.
3. Erleichterungen für Forschung und Innovation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Forschung soll ausdrücklich erleichtert werden. Zudem soll klargestellt werden, dass wissenschaftliche Forschung grundsätzlich ein berechtigtes Interesse darstellen kann.
4. Entlastung bei Datenschutzvorfällen
Geplant ist eine Anhebung der Meldeschwelle für Datenschutzverletzungen. Künftig soll eine Meldung an die Aufsichtsbehörde erst bei einem „hohen Risiko“ erforderlich sein. Gleichzeitig soll die Meldefrist von 72 auf 96 Stunden verlängert werden.
5. Mehr Rechtssicherheit für KI-Systeme
Die Kommission wollte ausdrücklich festhalten, dass die Entwicklung und der Betrieb von KI-Systemen grundsätzlich auf berechtigte Interessen gestützt werden können. Dieser Vorschlag wurde im Gesetzgebungsverfahren jedoch abgeschwächt und lediglich in die Erwägungsgründe aufgenommen.
Kritik der Autoren
Die Autoren begrüßen grundsätzlich die Reformbemühungen, kritisieren jedoch, dass mehrere wichtige Vereinfachungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren verwässert oder gestrichen wurden. Insbesondere die fehlende gesetzliche Klarstellung zum Personenbezug und die Abschwächung der KI-Regelungen könnten die gewünschte Rechtssicherheit verhindern.
Fazit
Der Digital Omnibus könnte die erste größere Modernisierung der DSGVO seit ihrem Inkrafttreten werden. Viele Vorschläge versprechen praktische Erleichterungen für Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Ob daraus tatsächlich ein spürbarer Bürokratieabbau entsteht, hängt jedoch davon ab, welche Reformen am Ende im verbindlichen Gesetzestext verbleiben.
Wichtig: Die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament sind noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Ausgestaltung der Reform steht daher noch aus.

